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AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen für Projekt- und Beratungsleistungen (AGB)
der brand-value|Dittrich & Partner (im folgenden BV|D&P)
Stand 01.10.2003

§ 1 Regelungsgegenstand

1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.

1.2
BV|D&P liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige auftraggeberseitige Bedingungen erkennt BV|D&P nicht an.

1.3
Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

1.4
BV|D&P ist berechtigt, diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen für künftige Leistungen zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einem Monat, so werden die geänderten Bedingungen als Vertragsgrundlage für zukünftige Geschäfte wirksam.

1.5
Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.

1.6
Angebote von BV|D&P sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von BV|D&P schriftlich bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des Auftraggebers sind spätestens innerhalb eine Woche nach Zugang der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.

1.7
Ausführungsveränderungen der Vertragsleistung während der Erstellungs- oder Lieferzeit sind vorbehalten. Dies gilt, sofern die Änderungen standardmäßig erfolgen und für den Auftraggeber zumutbar sind. Technische Angaben verstehen sich unter den branchenüblichen Toleranzen.


§ 2 Zahlungsbedingungen

2.1
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.

2.2
Bei Zu- oder Rücksendung von Materialien werden je nach Vereinbarung Versandpauschalen berechnet.

2.3
Bei Auftragsvergabe sind 50% des vereinbarten Auftragsvolumens fällig. Die restlichen 50% sind nach Fertigstellung und Abnahme der erbrachten Leistung fällig.

2.4
Alle Vergütungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang netto Kasse ohne Abzüge.

2.5
Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Auftraggeberangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Auftraggeber zu tragen.

2.6
BV|D&P ist berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber unter Einhaltung einer Drei-Monats-Frist zu erhöhen. Der Auftraggeber ist im Falle einer mehr als 10%igen Gebührenerhöhung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt. Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens sechs Monate liegen.

2.7
Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von BV|D&P nur solche Gegenforderungen anrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

2.8
Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen.


§ 3 Eigentumsvorbehalt

Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von BV|D&P. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.


§ 4 Lieferungen und Leistungen

4.1
BV|D&P erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe der Auftragsbestätigungen oder sonstiger Verträge. Leistungen, die nicht im Standardangebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen gemäß Konditionenliste berechnet. Für Leistungen, die BV|D&P durch Mitarbeiter auf Wunsch des Auftraggebers an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können Fahrtpauschalen und Spesen berechnet werden.

4.2
Sobald BV|D&P Internet-Anwendungen bereitstellt, zahlt die BV|D&P hierfür ggf. Lizenzen bzw. Mieten. BV|D&P ist daher berechtigt, diese Leistungen einzuschränken bzw. einzustellen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen - auch teilweise - nicht nachkommt.

4.3
Der Auftraggeber ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Auftraggeber nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.

4.4
Die von BV|D&P genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung an BV|D&P. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung durch BV|D&P und verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in welcher der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers können eine angemessene Verlängerung zur Folge haben.

4.5
Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter, ggf. technischer, Gewalt und dessen Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten von BV|D&P.

4.6
BV|D&P gerät erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Auftraggeber Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, jedoch unter Beachtung der näheren Haftungsregelung von Ziffer 9.

4.7
BV|D&P verpflichtet sich, bei Internet-Anwendungen allgemein gültige oder industriell übliche Standards einzusetzen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn mit einer standardmäßigen Applikation (beispielsweise Browser: Internet-Explorer) die Darstellung korrekt und mit einem angemessenen Zeitverhalten erfolgt. Als angemessen ist die Darstellung und Anwendungsgeschwindigkeit dann anzusehen, wenn andere Anwendungen im Internet vergleichbar reagieren.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers

5.1
Bei allen von BV|D&P bearbeiteten Themenstellungen, die individuelle und auftraggeberspezifische Elemente enthalten, hat der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form. Ist eine Aufbereitung unter Gestaltungsgesichtspunkten notwendig, so kann entweder der Auftraggeber oder BV|D&P Dritte hiermit beauftragen. Diesbezüglich anfallende Kosten werden vom Auftraggeber übernommen.

5.2
Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminabänderungen durch BV|D&P führen. Soweit BV|D&P bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.

5.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, regelmäßig die bereitgestellten Teilergebnisse der zu erbringenden Themenstellungen zu überprüfen und Änderungswünsche zeitnah in schriftlicher Form mitzuteilen (beispielsweise per e-Mail).

5.4
Soweit der Auftraggeber selbständig Inhalte innerhalb einer von BV|D&P realisierten Internet-Anwendung veröffentlicht, verpflichtet er sich zur Einhaltung aller rechtlichen Bedingungen, die insbesondere für Internet-Veröffentlichungen gelten.


§ 6 Urheber- und Eigentumsrechte

6.1
Urheber- und Eigentumsrechte an den bereitgestellten Arbeiten und Leistungen verbleiben auch nach erfolgter Bezahlung durch den Auftraggeber uneingeschränkt bei BV|D&P. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Texte, Bilder, Grafiken und Sounds in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen oder durch Kopien ist ohne ausdrückliche Zustimmung von BV|D&P nicht gestattet. Alle Informationen über die Anwendungen und sonstigen Unterlagen sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber Dritten und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen.

6.2
Für Unterlagen (Texte, Bilder, grafische Darstellungen), die vom Auftraggeber geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesem. Werden durch Unterlagen, die vom Auftraggeber geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird BV|D&P deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für die Rechtsfolgen.


§7 Abnahme

7.1
Die Abnahme einer Leistung erfolgt durch den Auftraggeber mittels eines schriftlichen Protokolls.

7.2
Teilt der Auftraggeber BV|D&P nicht innerhalb von drei Wochen ab Fertigstellung das Vorliegen eines wesentlichen Mangels schriftlich mit, gilt die Leistung als abgenommen.

7.3
Bei Teilabnahmen gilt die Abnahme der letzten Teilleistung als Abnahme der Gesamtleistung.


§ 8 Gewährleistung

8.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, beginnend mit der Abnahme. Sind Teilabnahmen durchgeführt worden, beginnt die Gewährleistungsfrist für die jeweilige Teilleistung mit der Teilabnahme. Die Gewährleistungsfrist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

8.2
Die Gewährleistung durch BV|D&P ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BV|D&P Änderungen an der Leistung von BV|D&P durchgeführt hat oder Dritte
hat durchführen lassen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, daß diese Änderung die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens BV|D&P nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind.

8.3
Ergibt eine Überprüfung, daß ein gewährleistungspflichtiger Mangel nicht vorgelegen hat, kann BV|D&P eine Vergütung für die Leistungen zur Überprüfung der Mängelrüge nach ihren zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Vergütungssätzen verlangen.


§ 9 Haftung

9.1
BV|D&P haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen, jedoch jeweils begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden.

9.2
BV|D&P haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Auftraggeber alle üblichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen sowie aktuelle Firewalls und Antiviren-Programme eingesetzt und der Auftraggeber sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.


§ 10 Schutzrechte Dritter

10.1
BV|D&P steht dafür ein, dass ihr die für die vertraglichen Leistungen erforderlichen Rechte zustehen und dass diese frei von Rechten Dritter sind, welche die vertragliche Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass ihm die für die Bereitstellung seiner Materialien, Inhalte und Software-Anwendungen erforderlichen Rechte zustehen und dass diese frei von Rechten Dritter sind, welche die Benutzung durch BV|D&P ausschließen oder einschränken.

10.2
Wird die vertragsgemäße Nutzung von Leistungen oder Materialien durch geltend gemachte Schutzrechtsverletzungen beeinträchtigt oder untersagt, ist der jeweils verantwortliche Vertragspartner berechtigt, nach seiner Wahl die vertraglichen Leistungen oder Materialien in einer Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie nicht mehr unter die Schutzrechte Dritter fallen, gleichwohl aber den vertraglichen
Bestimmungen entsprechen, oder aber die Rechte zu erwirken, die eine vertragsgemäße Nutzung gewährleisten.

10.3
Die Vertragspartner übernehmen wechselseitig die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der die Verletzung von Schutzrechten bezüglich der vertraglichen Leistungen oder Materialien zu recht geltend machen. Sie sind insbesondere berechtigt und verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen
Ansprüchen ergeben, in Abstimmung mit dem Dritten auf eigene Kosten zu führen und den jeweils anderen Vertragspartner von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte wegen der Schutzrechtsverletzung
berechtigterweise geltend machen.

10.4
Die Vertragspartner sind wechselseitig verpflichtet, den jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen, wenn gegen sie selbst oder eine ihrer Tochtergesellschaften Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten bezüglich der vertraglichen Leistungen geltend gemacht werden. Im Falle der
Inanspruchnahme durch Dritte sichern sich die Vertragspartner wechselseitig zu, jederzeit unverzüglich die Rechtekette durch Nachweis der Urheberschaft bzw. der Nutzungsberechtigung sowie der Berechtigung zur Weitergabe der Nutzungsrechte darzulegen.

§ 11 Datengeheimnis, Nennung als Referenzkunde

11.1
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen, aber nicht allgemein bekannten oder ohne Bruch einer Geheimhaltungsvereinbarung öffentlich zugänglichen Informationen zeitlich unbefristet geheim zu halten und nur im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen sowie auch ihre Mitarbeiter entsprechend vertraglich zu verpflichten. Dies gilt nicht für Informationen, die dem jeweils anderen Vertragspartner bereits zuvor bekannt waren oder nicht durch Bruch einer
Geheimhaltungsverpflichtung von einem Dritten offengelegt worden sind.

11.2
BV|D&P darf den Auftraggeber als Referenzkunden benennen. Das Firmenlogo kann in diesem Zusammenhang von BV|D&P bei Veröffentlichungen verwendet werden.


§ 12 Datenschutz

Soweit zur Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag die Verarbeitung oder Kenntnisnahme personenbezogener Daten durch BV|D&P erforderlich ist, teilt der Auftraggeber eine Weisung über Art und Umfang der erforderlichen Verarbeitung der Daten sowie über die zu treffenden technischen und
organisatorischen Maßnahmen zum Schutz dieser Daten mit. Auf Anfrage stellt der Auftraggeber BV|D&P die hierfür erforderlichen Informationen und Weisungen in schriftlicher Form zur Verfügung. BV|D&P werden die
Daten des Auftraggebers nur im Rahmen dieser Weisungen und Informationen verarbeiten. Falls eine solche schriftliche Weisung des Auftraggebers nicht in geeigneter Weise vorliegt, ist BV|D&P von der Verpflichtung zur Erbringung der vertraglichen Leistungen befreit, soweit diese Leistungen die Kenntnisnahme oder Verarbeitung beim Auftraggeber gespeicherter personenbezogener Daten erfordern.


§ 13 Allgemeine Vertragsbedingungen - Gerichtsstand

13.1
Für alle Geschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes sind, soweit zulässig, abbedungen.

13.2
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.

13.3
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Wiesbaden.

13.4
Gegenüber kaufmännischen Auftraggebern (i.S.d. HGB) ist als Gerichtsstand Wiesbaden vereinbart.

13.5
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag einschließlich der Aufhebung dieser Schriftformklausel sowie die Vertragskündigung bedürfen nach diesen allgemeinen Vertragsbedingungen der Schriftform.